1.
olltest
Du feststellen, daß der
ahrer
ein Verkehrszeichen übersehen oder nicht beachtet hat, versuche
ihn entweder zurückhaltend darauf hinzuweisen oder schweige vollkommen
darüber.
An der Antwort erkennst Du, ob Dein
ahrer
sich über solche Bemerkungen aufregt oder ob er es als hilfreiche
Unterstützung ansieht.
Gibt er Dir nur eine kurz angebundene Antwort, solltest Du weitere
Bemerkungen dieser Art vermeiden.
Ist Dir seine
ahrweise
grundsätzlich zu schnell, bitte ihn, sich etwas zu bremsen und
vermeide auf jeden
all
durchklingen zu lassen, daß Du ihn für einen notorischen
Raser hältst.
2.
Auch wenn es das
ahrzeug
des
ahrenden
ist, und er nicht von anderen Personen zur Verantwortung gezogen wird,
solltest Du schon aus Respekt vor fremdem Eigentum folgendes beachten:
Unterlass es, an irgendwelchem Interieur herumzuspielen, zu rauchen,
zu essen oder zu trinken, ohne ihn (den
ahrer)
zu fragen, ob es denn gestattet wäre!
3.
Die Navigation des
ahrzeugs
obliegt dem
ahrer.
In Zweifelfällen wird die richtungsweisende Verantwortung dem
Beifahrer überlassen, was theoretisch vom
ahrer
zuvor festgelegt werden sollte.
ollte
es trotzdem zu Problemen kommen, die von Ortsunkenntnis des Verantwortlichen
herrühren könnten, bietet man diesem in höflichem Ton
seine Mithilfe an bzw. spricht Empfehlungen zur Richtungswahl aus.
Dies sollte allerdings mit äußerster Vorsicht passieren,
da manche Personen es als Zweifel an ihrem Orientierungssinn verstehen
könnten.
4.
Geht es um die Nahrungsversorgung des
ahrers
während der
ahrt,
sollte zunächst herausgefunden werden, ob er gefüttert werden
will oder ob er sich selbständig um die Nahrungaufnahme kümmern
will.
Mancher
ahrer
erschreckt sich oder empfindet es als störend, wenn ihm dauernd
mit z.B. einem
chokoriegel
vor der Nase herumgefuchtelt wird.
5.
Die Musikwahl ist dem
ahrer
zu überlassen.
ollte
der Beifahrer aber gern diese Aufgabe übernehmen wollen, ist
ein Radiosender bzw. ein Tonträger zu wählen, der dem
ahrer
zusagt.
Es besteht sonst bei musikalisch beeinflußbaren
ahrern
die Gefahr, daß sie unkonzentriert, eingeschläfert, aggressiv
oder sprunghaft werden und ihre
ahrweise
entsprechend ändern.
Über den Lautstärkepegel bzw. tontechnische Reglereinstellungen
sollte eine Verhandlung mit dem
ahrer
stets möglich sein.
6.
Es ist ratsam, zu beobachten, ob der
ahrer
durch begonnene Unterhaltungen die Konzentration auf den Verkehr vernachlässigt.
In solchen
ällen
sollten Gespräche unterlassen werden.
Die meisten
ahrer
begrüßen jedoch eine gute Unterhaltung, da so z.B. eine
lange
ahrt
nichtmehr einschläfernd wirkt und er nicht durch das Nachjagen
von eigenen Gedanken stur und unkonzentriert wird.
Es ist auch darauf zu achten, daß man ihn nicht durch längere,
für ihn völlig uninteressante Monologe langweilt.
7.
Auch ohne den ausdrücklichen Hinweis haben sämtliche Mitfahrer
den gängigen
icherheitsbestimmungen
sofort bei
ahrtbeginn
olge
zu leisten.
Dazu gehören vorrangig das Angurten und eine Körperhaltung,
die es den Gurten erlaubt, ihren Dienst zu tun.